Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Durchstarten mit staatlicher Unterstützung

Höchstsatz für ZFA-Weiterbildungsstipendium steigt ab 1. Januar 2025 auf 9.135 Euro

Nach erfolgreicher Ausbildung weiter an der beruflichen Zukunft bauen? Für alle, die einen sehr erfolgreichen ZFA-Abschluss abgelegt haben und sich nun mit einer oder mehreren zusätzlichen Qualifizierungen weiterentwickeln möchten, gibt es gute Nachrichten. Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wird zum 1. Januar 2025 erneut aufgestockt. Der Förderhöchstbetrag steigt im neuen Jahr von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten damit 3.045 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung.

Höchstbetrag gilt für neue und aktuelle Stipendien

Mit der Anhebung wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der Höchstbetrag gilt für die Neuaufgenommenen ab dem 1. Januar 2025. Doch auch diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung und bekommen künftig den neuen Förderhöchstbetrag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) macht mit dieser Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung deutlich, dass es weiterhin in die Zukunft junger Arbeitnehmer investieren will. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausausforderungen dar, nicht nur für Zahnarztpraxen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer kann die Stipendien im Rahmen bestimmter Richtlinien vergeben. Derzeit erhalten aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen insgesamt 54 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Mittel aus dem Topf. Sie können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im letzten Jahr wurden 130.000 Euro ausbezahlt

2023 standen an erster Stelle die Aufstiegsfortbildungen: Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden allein 14-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 7-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und einmal die Dentalhygiene (DH) besucht. Außerdem gab es die Unterstützung für Anpassungsfortbildungen wie Kieferorthopädische Assistenz oder den Prophylaxe Basiskurs, aber auch Maßnahmen zum souveränen Umgang mit schwierigen Patienten sowie zur Implantologischen Fachassistenz wurden bewilligt.

Förderfähig sind anspruchsvolle – meist berufsbegleitende – Weiterbildungen. Das können Kurse zum Erwerb fachlicher Qualifikationen sein, aber auch einzelne Seminare für fachübergreifende Kompetenzen wie Fremdsprachen oder zur Erweiterung von Softwarekenntnissen. Alles in allem konnte die BLZK im Jahr 2023 etwa 130.000 Euro an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres 25 junge ZFA in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Das Stipendium richtet sich an junge Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Am besten also gleich loslegen und die passende Fortbildung finden!


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Gemeinsam durch die Ausbildungszeit

Die ZFA-Ausbildung ist Teamsache

Der erste Tag der Ausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten markiert den Beginn einer vielversprechenden und vielseitigen Berufslaufbahn. Die Auszubildenden verlassen häufig mit großen Erwartungen die vertraute Schulumgebung und tauchen meist zum ersten Mal in die Arbeitswelt ein. Die Begleitung durch ein hilfsbereites und freundliches Praxisteam spielt jetzt eine entscheidende Rolle. Denn nicht nur der Ausbilder unterstützt die Auszubildenden fachlich und fördert deren soziale Kompetenz, sondern das gesamte Team kann hier zur Seite stehen.

Den Neuankömmlingen auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans Wissen zu vermitteln, fordert alle Beteiligten. Neben den ausbildungsrelevanten Inhalten aus der Praxis müssen die Auszubildenden selbstständiges Arbeiten lernen. Dabei benötigen sie häufig viel Unterstützung und Zustimmung. Da ist es von großem Vorteil, wenn das Wissen und die relevanten Informationen von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen vermittelt werden.

Bei der ersten Orientierung unterstützen

In den ersten Tagen und Wochen der Ausbildung geht es zunächst um Orientierung und um das Kennenlernen der Praxisabläufe. Einzelne Punkte sollten im Rahmen von Einführungsgesprächen regelmäßig aufgegriffen werden. Die Auflistung auf der gegenüberliegenden Seite bietet eine grobe Übersicht.

  • Welche Erwartungen hat die oder der Auszubildende an die Lehre?
  • Welche Ziele sind aus Sicht des Ausbildenden wichtig?
  • Gibt es möglicherweise Ängste oder Probleme, die in einem Gespräch ausgeräumt werden können?
  • Was sind die wichtigsten Rechte, was die Pflichten?

Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert die Bereitschaft der Auszubildenden, neue Herausforderungen und konstruktives Feedback anzunehmen, auch wenn das nicht immer einfach ist. Umso wichtiger ist es, eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts zu schaffen und Gespräche auf Augenhöhe zu führen.

Ausbildungsnachweis auf dem Laufenden halten

Während der Ausbildung müssen Wochenberichte und insgesamt drei individuelle Berichte pro Ausbildungsjahr erstellt werden – für Auszubildende eine perfekte Möglichkeit, das Gelernte zu vertiefen und praktische Erfahrungen festzuhalten. Sie bilden die Grundlage für die kontinuierliche Überprüfung der Ausbildung. Der Ausbildungsnachweis, der den betrieblichen Ausbildungsplan, die Wochenberichte und die individuellen Berichte enthält, ist zudem Zulassungsvoraussetzung für die beiden Teile der gestreckten Abschlussprüfung.

Zukunftsorientierte Inhalte im Fokus

Zum 1. August 2022 ist eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit ihr wurde der Beruf noch zukunftsorientierter ausgerichtet. Es wurden dafür neue Inhalte wie die Berufsbildpositionen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eingeführt. Außerdem setzt die Ausbildung auf handlungsorientierte Lerninhalte. Wichtige Aspekte darüber hinaus sind die individuelle Betreuung von Patienten und die Kommunikationsfähigkeit.

Eine weitere wichtige Änderung: Durch die neue Ausbildungsverordnung entfällt die Zwischenprüfung. Stattdessen ist eine Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) vorgesehen. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung in zwei Teilen und damit in zwei (Prüfungs-)Zeiträumen abgelegt wird. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite Teil am Ende der Ausbildung. Beide Ergebnisse fließen in die Gesamtnote ein. Der erste Teil der Prüfung zählt mit zwei schriftlichen Bereichen zu 35 Prozent. Der zweite mit einem praktischen und zwei schriftlichen Prüfungsbereichen macht die restlichen 65 Prozent der Gesamtgewichtung aus.

Der erste Teil der GAP besteht aus den beiden Prüfungsbereichen:

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten,
  • Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten.

Der zweite Teil der GAP besteht aus den Bereichen:

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktischer Prüfungsteil),
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eröffnen sich viele Möglichkeiten für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, von vertiefenden Kursen bis hin zu einem beruflichen Aufstieg. Eine gute ZFA-Ausbildung ist und bleibt ein solides Fundament. Fest steht: Der Einsatz und die Anstrengung während der Ausbildung lohnen sich auf alle Fälle.


Ausbildungsbeginn – Was ist zu beachten?

Gerade der Ausbildungsbeginn bringt viele neue Anforderungen, Informationen und Aufgaben mit sich. Die folgende Übersicht hilft, die wichtigsten Punkte nicht aus dem Blick zu verlieren.

  • Der Ausbildungsvertrag ist unbedingt vor Beginn der Ausbildung abzuschließen.
  • Der wesentliche Inhalt des Vertrages muss schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien bzw. den gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterzeichnet werden. Über den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) lässt sich digital und unkompliziert ein maßgeschneiderter Ausbildungsvertrag erstellen. Vergessen Sie nicht, die Vertragsunterlagen an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband für die Überprüfung und anschließende Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis zu schicken.
  • Weitere wichtige Unterlagen, die benötigt werden:
    • Sozialversicherungsausweis, Anmeldebescheinigung der Krankenkasse, steuerliche Identifikationsnummer, Bankverbindung, Nachweis der erforderlichen Impfungen
    • Bei Minderjährigen: Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Achtung: Bei Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern muss eine Prüfung des vollständigen Aufenthaltstitels erfolgen. Benötigt wird eine Kopie des Aufenthaltstitels für die Personalakte mit Angaben zum Ablaufdatum des Aufenthaltstitels oder etwaiger Beschränkungen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, besteht für den Arbeitgeber ein Haftungsrisiko!
  • Anmeldung bei der Berufsschule
  • Besprechung des individuellen betrieblichen Ausbildungsplans
  • Besprechung der zu erstellenden Wochenberichte und der individuellen Berichte („Ausbildungsnachweis“)
  • Besprechung grundlegender Abläufe und Umstände, wie zum Beispiel:
    • Arbeitszeiten und Pausen, bei Jugendlichen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Infos dazu, wie und bei wem man sich krank melden muss
    • Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
    • Vorstellung des Praxisteams
    • Praxisrundgang
    • Kennenlernen des Ausbildungsbeauftragten
  • Vorstellung der Arbeitsgebiete und Tätigkeitsbereiche:
    • Insbesondere Umgang mit den Patienten und Patientinnen, Einweisung in Datenschutz und Schweigepflichten, Einweisung in persönliche Schutzausrüstung und allgemeine Hygienemaßnahmen sowie in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung, Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes, Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, IT-Systeme, Praxissoftware, Kommunikationsmittel
  • Regelmäßige Feedback-Gespräche: Was läuft gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Wie kann die oder der Auszubildende unterstützt werden?


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Freistellung Auszubildender vor der schriftlichen Abschlussprüfung

Am 24. April 2024 findet Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten statt. Ausbildende haben gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Auszubildenden an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Alle Auszubildenden, die an diesem Termin an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen, müssen demnach am 23. April 2024 von der Ausbildung in der Praxis freigestellt werden. Dieser Tag wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Freistellung kann auch nicht auf ein anderes Datum gelegt werden.

Abschlussprüfung nach neuer Ausbildungsverordnung

Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung finden in diesem Jahr erstmals statt. Die Auszubildenden legen die Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen ab, in der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung. Die Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ist somit den Auszubildenden zweimal zu gewähren – am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 1 und am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2.

Berufsschultag vor dem Prüfungstermin?

Die Freistellungspflicht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG betrifft nur den der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag. Wenn dies ein Berufsschultag ist, gibt es keinen ersatzweisen Anspruch auf eine Freistellung an einem anderen Arbeitstag. Vom Besuch der Berufsschule am Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung kann nicht befreit werden. Hier erfolgt die Freistellung vom Arbeitstag in der Praxis durch den Ausbildenden nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG bereits für den Besuch der Berufsschule.


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Bald ist es soweit!
Die erste „neue“ Abschlussprüfung steht vor der Tür

Im August 2022 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Sie gilt für alle Azubis, die seit dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich mit der neuen Verordnung verändert hat.


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Das Berufsbild ZFA stets im Blick

Geschäftsbereich Zahnärztliches Personal – Know-how bei Aus- und Weiterbildung

Der Fachkräftemangel ist eines der drängendsten Probleme, das sich derzeit in den Zahnarztpraxen stellt. Junge Menschen für den Beruf ZFA zu interessieren und bei der Ausbildung zu begleiten, Zahnarztpraxen bei Personalfragen zu helfen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise durch Fortbildungen an die Praxis zu binden – diesen Aufgaben stellt sich der Geschäftsbereich Zahnärztliches Personal (GB ZÄP) der BLZK. Doch darüber hinaus kümmert er sich um viele weitere Anliegen.

Anlaufstelle für ZFA, Zahnärzte und ZBV

Der primäre Fokus des GB ZÄP liegt auf der Aus- und Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Die Mitarbeiterinnen der BLZK arbeiten in Sachen ZFA-Ausbildung eng mit den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBV) zusammen.

Der Geschäftsbereich ZÄP

  • unterstützt bei Fragen zum Ausbildungs- sowie zum Arbeitsrecht.
  • ist Ansprechpartner für ZBVe, Auszubildende, Zahnärzte und Zahnärztinnen.
  • koordiniert Verwaltungs- und Organisationsprozesse der Abschlussprüfungen.
  • führt die Fortbildungsprüfungen für ZMV, ZMP und DH durch.

Für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA hat die BLZK einen Aufgabenerstellungsausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen des GB ZÄP organisieren und begleiten hier jede Sitzung. Zudem legt die BLZK die Termine für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung fest und beruft nach Unterstützung durch die ZBV die Prüfungsausschüsse. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 63 Prüfungsausschüsse für ZFA-Abschlussprüfungen sowie 15 für ZMP-, ZMV- und DH-Fortbildungsprüfungen für die neue Amtsperiode berufen, hinzu kommen die jeweiligen Aufgabenerstellungsausschüsse.

Neben diesen praktischen Aufgaben ist die Weiterentwicklung des Berufs der ZFA ein wichtiger Aspekt: Die BLZK ist für die rechtlichen Grundlagen der Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern zuständig. Die Möglichkeiten des Wiedereinstiegs und Quereinstiegs stehen ebenfalls regelmäßig auf der Agenda. Vor dem Hintergrund der angespannten Fachkräftesituation ist ein Intensivkurs für Quereinsteiger geplant, der Berufsfremden Basiswissen vermitteln soll.

Taskforce zur neuen Ausbildungsverordnung

Die ZFA-Ausbildung wurde durch die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur ZFA und die ZFA Prüfungsordnung verschiedenen Neuerungen unterzogen. Diese hat in der Verwaltung, den Ausbildungspraxen und den Berufsschulen Anpassungsbedarfe und neue Fragestellungen mit sich gebracht. Die BLZK hat deshalb eine Arbeitsgruppe GAP (Gestreckte Abschlussprüfung) eingerichtet, in der die beiden Referentinnen Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, Lehrkräfte sowie Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit tatkräftiger Unterstützung des Geschäftsbereichs an der Klärung der Fragestellungen zu den neuen Prüfungen arbeiten.

Die Organisation und thematische Vorbereitung für die Berufsbildungsausschusssitzungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des GB ZÄP. Dieser Ausschuss ist bei vielen Fragen im Bereich Aus- und Fortbildung von ZFA involviert. Er setzt sich aus je sechs Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Berufsschullehrer zusammen.

Ausbildungsverträge leichter abschließen mit dem Konfigurator

Um die Ausbildungspraxen beim Vertragsabschluss zu unterstützen, wurde im letzten Jahr das Projekt Ausbildungsvertragskonfigurator entwickelt. Es soll den Ausbildungspraxen und den ZBV bei der Erfassung und Eintragung der Ausbildungsverträge ins Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse eine Erleichterung bieten. Das Online-Tool ist seit Anfang 2024 verfügbar. Als nächster Schritt steht die Digitalisierung der Ausbildungsnachweise an.

Flyer, Plakate, Infomaterial werden laufend aktualisiert

Der GB ZÄP engagiert sich zudem in der Öffentlichkeitsarbeit, um das Berufsbild der ZFA zu stärken. Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, die als Referentinnen Zahnärztliches Personal seit 2023 im Amt sind, haben die Initiative ergriffen und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen der BLZK weitere neue Werbemittel entwickelt. So werden zum Beispiel unter „#PraktikumZFA – Auf den Zahn gefühlt“ im BLZK-Shop Materialien kostenfrei zur Verfügung gestellt, die junge Menschen über berufsorientierende Praktika für den Beruf ZFA neugierig machen sollen. Gleichzeitig erhalten Zahnarztpraxen Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten des Praktikums.

Nach der Ausbildung ist vor der Fortbildung

Der Bereich Fortbildung bildet einen weiteren Schwerpunkt des GB ZÄP. In Zusammenarbeit mit den Referentinnen und der Rechtsabteilung werden die nötigen Inhalte und Rahmenbedingungen erarbeitet. Die BLZK bietet selbst keine Aufstiegsfortbildungen an. Kurse, die zur Prüfung vor der BLZK führen, können bei etablierten Anbietern in Bayern absolviert werden. Diese basieren auf den Fortbildungsordnungen der BLZK und können bei den Kursanbietern für ZMP, DH und ZMV abgeschlossen werden.

Zudem gibt es die Möglichkeit, die Anpassungsfortbildungen

  • Prophylaxe-Basiskurs,
  • Prothetische Assistenz
  • und Kieferorthopädische Assistenz

zu absolvieren.

Die Durchführung der Prüfungen zu ZMP, DH und ZMV liegt im Aufgabenbereich des GB ZÄP. Im Vorfeld werden zweimal jährlich die Teilnehmenden erfasst und die Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Die Mitarbeiterinnen des GB betreuen die Aufgabenerstellungsausschüsse und organisieren die notwendigen Sitzungen. Dabei werden zweimal jährlich in mindestens drei Sitzungen neue Prüfungsfragen für die jeweilige Fortbildungsprüfung erstellt.

Eine weitere Aufgabe ist die Einteilung von Prüferinnen und Prüfern für die rund 30 Prüfungstage pro Jahr. Die Mitarbeiterinnen des GB ZÄP helfen zudem bei der Prüfungsaufsicht, erstellen Bescheide und Prüfungszeugnisse. Zusammen mit den Kollegen der Öffentlichkeitsarbeit organisieren sie die feierliche Vergabe der Abschluss- und Meisterpreisurkunden.

Förderung dank Meisterbonus und Aufstiegs-BAföG

Nach erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung haben die Absolventen die Möglichkeit, beim GB ZÄP den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung zu beantragen. Der Antrag wird gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und nach Eingang der Mittel vom Ministerium durch die BLZK ausbezahlt. Außerdem können Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) eine staatliche Förderung beantragen. Dies wird zum Teil vom GB ZÄP bearbeitet.

Bei Fragen rund um das zahnärztliche Personal haben die Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereich ZÄP stets ein offenes Ohr. Sie fungieren als Vermittler zwischen allen Beteiligten in Aus- und Fortbildung – für Interessierte, Auszubildende, ZFA und für Zahnärztinnen und Zahnärzte gleichermaßen.


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Stellenmarkt auf blzk.de jetzt mit Praktikumsbörse

Wussten Sie schon, dass der kostenfreie Stellenmarkt für Praxispersonal und Zahnärzte in Bayern Zuwachs bekommen hat? Er enthält nun die Rubrik „Praktikum ZFA“. Unter jobs.blzk.de kommen Praxen und potenzielle Praktikanten in ganz Bayern zusammen.

Ihre Zahnarztpraxis sucht Praktikanten?

In nur 3 Schritten können Sie bequem Ihre Anzeige aufgeben unter

https://jobs.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_jo_stellenanzeigen_aufgeben.html

Bitte unter Schritt 1 die Option „Stellenangebot (Sie haben eine offene Stelle anzubieten)“ aktivieren und dann die weiteren Felder ausfüllen.

Oder Sie schauen bei den „Stellengesuchen“ nach Interessentinnen und Interessenten.

Sie möchten ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis machen?

Klicken Sie einfach auf „Stellenangebote“ und dann in der Rubrik „Praxispersonal“ auf „Praktikum ZFA“ (2. von oben).

Oder, noch besser: Werden Sie selbst aktiv und schalten Sie kostenfrei Ihre eigene Anzeige. Dafür gehen Sie auf „Stellenanzeige aufgeben“. Dann unter Schritt 1 „Stellengesuch (Sie suchen eine Stelle)“ und bei Beruf „Praktikum ZFA“ auswählen. Nun fehlen nur noch wenige Angaben, bis Ihr Gesuch für ein Praktikum fertig ist.


Schritt für Schritt: So schalten Sie eine Anzeige im Stellenmarkt der bayerischen Zahnärzte

  1. Auf jobs.blzk.de über den Reiter „Stellenanzeige aufgeben“ das Formular in drei Schritten ausfüllen. Bei Schritt 1 unter Beruf „Praktikum ZFA“ auswählen. Anschließend auf Absenden klicken.
  2. Mit der daraufhin erhaltenen Aktivierungs-E-Mail die Anzeige ansehen, bearbeiten, aktivieren oder löschen.
  3. Redaktionelle Überprüfung und Freigabe durch die Online-Redaktion, bei der die Anzeige nach der Aktivierung eingeht.
  4. Die Stellenanzeige erscheint fünf Wochen lang und wird danach automatisch gelöscht.


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Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Download Flyer (PDF 650 KB)

Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335

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ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

Website besuchen

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