Ausbildungsnachweis ZFA
mit Ausbildungsbeginn 1. August 2022 oder später
Ein vollständiger Ausbildungsnachweis besteht aus:
- dem unterschriebenen betrieblichen Ausbildungsplan (= individueller Ausbildungsplan)
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt A – erster Teil
(Ausbildungszeit 1. bis 18. Monat) (PDF | 208 KB)
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt A – zweiter Teil
(Ausbildungszeit 19. bis 36. Monat) (PDF | 224 KB)
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt B – dritter Teil
(integrativ, gesamte Ausbildungszeit) (PDF | 200 KB)
Die Auszubildenden führen ihren Ausbildungsnachweis einschließlich der Berichte wöchentlich bis zur Ergebnismitteilung der bestandenen Abschlussprüfung.
Der Wochenbericht soll während der Praxiszeiten erstellt werden. Die Ausbildenden sollen die Berichte und Eintragungen wöchentlich abzeichnen.
Zusätzlich müssen je Ausbildungsjahr mindestens drei individuelle Berichte von den Auszubildenden erarbeitet werden. Die Themen geben die Ausbildungspraxen vor. Die Berichte sind von den Ausbildenden abzuzeichnen. Die individuellen Berichte sollen ebenso während der Praxiszeiten erstellt werden.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Ausbildungsnachweis zusammengestellt:
Anleitung zum Führen und zur Kontrolle von Ausbildungsnachweisen (PDF | 104 KB)
Ausbildungsnachweis für Teil 1 der Abschlussprüfung
Mit der Anmeldung zum Teil 1 der Abschlussprüfung vollständig ausgefüllt einzureichen:
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt A – erster Teil
(Ausbildungszeit 1. bis 18. Monat) (PDF | 208 KB)
Anlage zum Antrag auf Teil 1 der ZFA-Abschlussprüfung (PDF | 108 KB)
Ausbildungsnachweis für Teil 2 der Abschlussprüfung
Mit der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung einzureichen:
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt A – zweiter Teil
(Ausbildungszeit 19. bis 36. Monat) (PDF | 224 KB)
Betrieblicher Ausbildungsplan Abschnitt B – dritter Teil
(integrativ, gesamte Ausbildungszeit) (PDF | 200 KB)
Anlage zum Antrag auf Teil 2 der ZFA-Abschlussprüfung (PDF | 109 KB)
Die Wochenberichte und individuellen Berichte müssen nur nach Aufforderung durch den ZBV/die BLZK zugesendet werden.
Nützliche Informationen zur betrieblichen Umsetzung der Ausbildung und Erfüllung des Ausbildungsrahmenplanes finden Sie in der Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung.