Ausfall oder Tod des Praxisinhabers
Notfall-Ordner aus Merkblättern und Formularen
In einem Notfall-Ordner können die folgenden Merkblätter, die ausgefüllten Formulare und weitere Dokumente wie Vollmachten, Versicherungspolicen, Patientenverfügung oder Testament hinterlegt werden – auf Wunsch getrennt nach Praxis und Privatleben.
Merkblätter: Was bei Ausfall des Praxisinhabers zu tun ist
Hier finden Sie eine Reihe von Merkblättern der BLZK, die Zahnärztinnen und Zahnärzte bzw. ihre Angehörigen unterstützen sollen, um in Notfallsituationen – z.B. bei Krankheit, Unfall oder im schlimmsten Fall dem Tod des Praxisinhabers – adäquat handeln zu können.
Was bei Ausfall des Praxisinhabers zu tun ist (PDF | 357 KB)
Merkblätter einzeln zum Herunterladen
Formulare: Vorsorge Ausfall Praxisinhaber
Hier finden Sie Formulare zum Hinterlegen wichtiger Informationen, damit Angehörige und Mitarbeiter im Notfall handlungsfähig bleiben, falls Sie als Praxisinhaber ausfallen.
Die PDF können direkt am PC ausgefüllt, abgespeichert und/oder ausgedruckt werden. Einige Formulare haben rote oder graue Hinweissymbole. Dort sind weiterführende Links bzw. Tipps hinterlegt.
Formulare: Vorsorge Ausfall Praxisinhaber (PDF | 1,1 MB)
Formulare einzeln zum Herunterladen
Grundlegende Regelungen
Finanzen
Verträge und Urkunden
Daten und Verzeichnisse
Weitere Formulare
Hinweise zur Verwendung und zum Datenschutz
Obwohl alle Merkblätter und Formulare mit größter Sorgfalt erstellt wurden, kann die BLZK die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte nicht gewähren. Die Merkblätter und Formulare ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater/Notar. Für die Verwendung haftet der jeweilige Anwender.
Ihr persönlicher Notfall-Ordner enthält sensible Daten. Bitte hinterlegen Sie diesen daher an einem sicheren Ort, geschützt vor einem allgemeinen Zugriff (ggf. Bankschließfach oder Übergabe an Rechtsanwalt/Notar). Ihre Vertrauenspersonen sollten diesen Aufbewahrungsort kennen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht und zur Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB einzuhalten sind.
Den Impuls zur Erarbeitung der Formulare lieferte das Notfall-Handbuch für Unternehmen der Handelskammer Hamburg. Die BLZK hat dieses weiterentwickelt und auf die spezifischen Bedürfnisse von Zahnärzten und deren Praxen zugeschnitten.