Überblick: Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz und Kurse
Aktualisierung der Fachkunde für Zahnärzte
Die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte muss gemäß § 48 Abs. 1 der
Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Voraussetzung ist
die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs bzw. einer anerkannten
Fortbildungsmaßnahme.
Solche Fortbildungsmaßnahmen bietet zum Beispiel die eazf GmbH an. Sie sind im
Kursprogramm des Fortbildungsinstituts ausgewiesen mit dem Hinweis: „unter besonderer
Berücksichtigung der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz konzipiert“.
Darüber hinaus kann die Fachkunde auch bei verschiedenen in Bayern stattfindenden
Zahnärztetagen, Klausurtagungen oder ähnliches aktualisiert werden. Hier sollte vorab aber
der jeweilige Kursveranstalter, z.B. Zahnärztlicher Bezirksverband oder eazf, zu
Informationen über die Voraussetzung der Teilnahme kontaktiert werden.
Aktualisierung der Kenntnisse für Zahnärztliches Personal
Die Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärztliches Personal müssen gemäß § 49 Abs. 3
der Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs.
Strahlenschutzkurse
Die BLZK ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen für Kursveranstalter mit Sitz in Bayern. Termine für die Aktualisierung der Fachkunde beziehungsweise Kenntnisse im Strahlenschutz können hier herunter geladen werden.
Liste Strahlenschutzkurse in Bayern (PDF | 235 KB)