GOZ-Senat
Aufgaben, Ziele und Zusammensetzung des GOZ-Senats
Ein wesentlicher Baustein der GOZ-Strategie der BLZK ist die Einberufung eines GOZ-Senats. Dieser umfasst bis zu vier ständige zahnärztliche Mitglieder. Zwei weitere Mitglieder können vom Ausschuss für jeweils maximal ein Jahr kooptiert werden. Für die Besetzung des GOZ-Senats für die Legislaturperiode 2022 bis 2026 wurden Dr. Dr. Frank Wohl (Vorsitzender), Dr. Barbara Mattner und Dr. Alexander Hartmann bestimmt.
Aufgabe des GOZ-Senats ist es unter anderem, Empfehlungen für Gebührenordnungsfragen in praxisorientierter Form und Strategien für die GOZ-Handhabung der BLZK zu erarbeiten – unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Ausarbeitungen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Mit der Organisation der Informationsreihe GOZ ON TOUR, bei der die BLZK Zahnärztinnen und Zahnärzte über Abrechnungsmöglichkeiten mit der GOZ informiert, nimmt der GOZ-Senat seine Tätigkeit auf.
Hintergrund
Die vielfältigen Herausforderungen für niedergelassene Zahnärzte wie etwa Überbürokratisierung, Personalmangel und Kostensteigerungen lassen sich ohne betriebswirtschaftlich auskömmliche GOZ-Honorare nicht lösen. Denn die GOZ bildet die wirtschaftliche Grundlage für die Erbringung innovativer Leistungen auf hohem Qualitätsniveau durch die Zahnärzteschaft.
Da eine Novellierung der GOZ oder zumindest eine an den vergangenen und aktuellen Kostensteigerungen orientierte Anhebung des GOZ-Punktwerts kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten sind, kann Abhilfe derzeit nur mit den vorhandenen Instrumenten der GOZ geschaffen werden. Dabei kommt es entscheidend auf eine an den wirtschaftlichen Erfordernissen orientierte GOZ-Handhabung durch die zahnärztlichen Kollegen an. Hierbei wird die BLZK Hilfestellung und Unterstützung leisten.
11 Pfennig für die Ewigkeit?
GOZ-Punktwert stagniert seit 36 Jahren
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