Anerkennung von Strahlenschutzkursen beantragen
Anleitung und Formulare
Um als Kursveranstalter Strahlenschutzkurse wie z.B. Kurse zum Erwerb einer Fachkunde/Kenntnisse für Zahnärzte/Zahnärztliches Personal oder Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse durchzuführen, muss für diese eine Anerkennung bei der jeweilig zuständigen Stelle – für Kursveranstalter mit Sitz in Bayern die BLZK – gemäß § 51 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beantragt werden.
Hierfür müssen mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn zusammen mit der Beantragung Unterlagen und Informationen bei der BLZK schriftlich eingereicht werden.
Die benötigten Dokumente und Informationen finden Sie hier aufgelistet. Die Unterlagen müssen an folgende Adresse gesendet werden:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Strahlenschutz
Flößergasse 1
81369 München
Formular „Beantragung Anerkennung Strahlenschutzkurs für Kursveranstalter“
(PDF | 109 KB)
Welche Angaben und Unterlagen gehören zum Antrag?
1. Kursdatum und Kursort
Es sind die geplanten Kursdaten und der Veranstaltungsort zu nennen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die erforderliche Mindestzeit zwischen den Kurstagen bei der Durchführung von Spezialkursen (z.B. DVT-Kurse), die als zweitägige Kombinationskurse mit Sachkundeerwerb durchgeführt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie in der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“.
2. Kursinhalte
Die Kursinhalte sowie der Zeitrahmen der Kurse sind in der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ verankert. Hierfür ist ein detaillierter Lehrplan mit genauer Auflistung der geforderten Unterrichtseinheiten, sowie Dauer und Ablauf der Prüfung einzusenden. Kursunterlagen, wie Skripte und/oder Präsentationen/Lehrmaterial müssen gleichermaßen der Beantragung zur Anerkennung beigefügt werden.
3. Sachkundeerwerb
Bei Spezialkursen (z.B. DVT-Kurse), die als zweitägige Kombinationskurse mit Sachkundeerwerb durchgeführt werden, müssen die entsprechenden Unterlagen zum Sachkundeerwerb (CD mit Bildern, etc.) beigefügt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie in der Tabelle 4.3.1 der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“.
4. Referenten/Lehrpersonal
Zusätzlich zur namentlichen Nennung der Referenten/des Lehrpersonals muss deren fachliche Qualifikation belegt werden, z.B. durch eine Vita und die entsprechende, für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde (in amtlich beglaubigter Kopie).
5. Kursstätte
Für eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung in der Kursstätte bedarf es der entsprechenden Technik. Daher sind Angaben zur Größe und technischen Ausstattung der Veranstaltungsräume sowie zur Anzahl der Plätze zu machen.
6. Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
Die Anwesenheit der Kursteilnehmer ist für jeden Kurstag einzeln auf einer Teilnehmerliste festzuhalten. Hierfür erhält der Kursveranstalter im Rahmen der Anerkennung eine Musterteilnehmerliste der BLZK. Nach Absolvierung des Kurses findet eine Erfolgskontrolle statt, z.B. durch einen vom Veranstalter erstellten Prüfungsbogen.
7. Teilnahmebescheinigung
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird gemäß „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ Anlage 12, bzw. der Mustervorlage der BLZK erstellt.