Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten – die Themen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz betreffen jeden Praxisinhaber. Ziel des Referats ist, die bayerischen Zahnarztpraxen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und über praxisrelevante Themen zu informieren. Breiten Raum nimmt auch die Hilfestellung zu Verordnungen und Vorschriften sowie die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ein.

Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz versteht sich als Knotenpunkt für die unternehmerischen Strategien der zahnärztlichen Berufsausübung und Praxisorganisation. Innovative Ideen, detailliert ausgearbeitet bis zur Anwendungsreife in der Zahnarztpraxis, werden der Zahnärzteschaft als Dienstleistung der BLZK zur Verfügung gestellt.

Das Referat betreut die bayerischen Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihrer Berufstätigkeit insbesondere durch:

BuS-Dienst

Zahnarztpraxen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Um diese berufsgenossenschaftliche Anforderung durchführbar zu gestalten, hat die BLZK das Präventionsmodell (BuS-Dienst – alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung) erarbeitet.


Strahlenschutz

Röntgen ist eines der zentralen Elemente in der zahnärztlichen Diagnostik. Um hierbei die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Patienten und des Personals vor ionisierender Strahlung im Praxisalltag umzusetzen, beantwortet das Referat alle Fragen rund um den Strahlenschutz zu Gesetzen, Verordnungen und Normen.

Fachkunden

Voraussetzung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist unter anderem die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Fachkundebescheinigungen für die Anwendungsgebiete „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen,
Fernröntgenaufnahmen des Schädels“, „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen", „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung” sowie „Digitale Volumentomographie“ können nach § 47 der Strahlenschutzverordnung im Referat Strahlenschutz beantragt werden.

Aktualisierung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliches Personal sind laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, regelmäßig die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren.

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern

Anerkennung von Strahlenschutzkursen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist gemäß § 51 der Strahlenschutzverordnung in Bayern die zuständige Stelle zur Anerkennung von zahnärztlichen Strahlenschutzkursen, wie Fachkunde-, Aktualisierungs- oder Kenntniserwerbskursen.

Nachrichten

Fachkunde Strahlenschutz: Alle fünf Jahre aktualisieren!

Nicht vergessen: Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Fachkunde im Strahlenschutz.
§ 48 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung verpflichtet Zahnärztinnen und Zahnärzte dazu, ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Hierfür sind entsprechende, von der jeweilig zuständigen Stelle anerkannte Kurse zu absolvieren. Die zuständige Stelle für die Kursanerkennung ist in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, wenn der Kursveranstalter seinen Sitz in Bayern hat.

Verschiedene Kurse zur Aktualisierung

Um die Aktualisierung durchzuführen, gibt es für Zahnärztinnen und Zahnärzte verschiedene Möglichkeiten.

  • Der gängigste Weg ist hier die Teilnahme an einem von der jeweilig zuständigen Stelle anerkannten Aktualisierungskurs.
  • Sie kann aber zum Beispiel auch in Kursen durchgeführt werden, die ausreichend strahlenschutzrelevante Themen beinhalten und entsprechend anerkannt sind. Solche Kurse bietet unter anderem die eazf GmbH an. Sie sind im Kursprogramm des Fortbildungsinstituts ausgewiesen mit dem Hinweis „unter besonderer Berücksichtigung der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz konzipiert“.
  • Darüber hinaus kann die Fachkunde auch bei verschiedenen in Bayern stattfindenden Zahnärztetagen oder vergleichbaren Veranstaltungen aktualisiert werden, sofern diese dementsprechend anerkannt sind. Hier sollte vorab aber der jeweilige Kursveranstalter, beispielsweise der zahnärztliche Bezirksverband oder die eazf, zu Informationen über die Voraussetzung der Teilnahme kontaktiert werden.

Aktualisierung für Praxispersonal

Auch für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Zahnarzthelfer/-innen (ZAH) sowie sonstige berechtigte Personen, die im Besitz der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz sind, gilt die Verpflichtung der Aktualisierung gem. § 49 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen auch hier mindestens alle fünf Jahre durch einen von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.

Zeitpunkt der Aktualisierung nicht verpassen

Als Stichtag für die fünfjährige Frist gilt das Tagesdatum des Erwerbs der Fachkunde/Kenntnisse beziehungsweise das Tagesdatum der zuletzt durchgeführten Aktualisierung.

Eine Liste mit von der BLZK anerkannten Kursen in Bayern finden Sie hier:

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern (PDF | 235 KB)


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Frist bei der Anzeige von Röntgengeräten verkürzt

Bürokratieentlastungsgesetz-Erleichterung ab 1. Januar 2025

Nach aktueller Rechtslage ist die Anzeige der Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung oder einer wesentlichen Änderung des Betriebes spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme der zuständigen Gewerbeaufsicht anzuzeigen. Die BLZK hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Frist wieder auf zwei Wochen verkürzt wird, um Praxisinhabern mehr zeitliche Flexibilität bei der Anzeige von Röntgengeräten zu ermöglichen.

Erfreulicherweise hat der Bundegesetzgeber diese Forderung aufgegriffen und im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes die Anzeigefrist wieder auf zwei Wochen verkürzt. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.


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Nächster Halt: BuS-Dienst!

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz: Die Fahrkarte ist nur fünf Jahre gültig!

Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitgeber, also auch jede Zahnarztpraxis in Bayern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Für den Arbeitgeber besteht die grundlegende Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen.

Praxisinhabern bieten sich hierfür zwei Optionen:

  • Sie können entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beauftragen (Regelbetreuung)
  • oder die sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ (BuS-Dienst) wählen.

Was leistet der BuS-Dienst für die eigene Praxis?

Der externe Fachberater besucht die Praxis in regelmäßigen Abständen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Bestellung entbindet den Praxisinhaber allerdings keineswegs von seinen Pflichten. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge bleibt immer in der Hand des Praxisinhabers.

Um diese Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten, hat die BLZK bereits vor 25 Jahren gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Präventionskonzept entwickelt. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 verankert. Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können sich für diese Betreuungsform entscheiden.

Erstschulungen des Zahnarztes durch die BLZK

Der Arbeitgeber, im BuS-Dienst der BLZK Sicherheitsverantwortlicher genannt, muss sich über die zu erfüllenden Aufgaben informieren, die letztlich nur vor Ort in der Zahnarztpraxis umgesetzt werden können. Dazu dienen die Kurse der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK. Für die Teilnahme am BuS-Dienst gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Sicherheitsverantwortliche an einer Erstschulung persönlich und in Präsenz teilnimmt.

Aktualisierungsschulungen in Präsenz oder online

Die Kenntnisse müssen spätestens alle fünf Jahre im Rahmen eines Aktualisierungskurses aufgefrischt werden. In den Schulungen werden die Informationen zur Arbeitssicherheit im QM Online der BLZK erläutert. Außerdem besteht die Möglichkeit für Verständnisfragen und zur Diskussion. Eine automatische Erinnerung durch die BLZK erfolgt jedoch nicht. Wie beim Strahlenschutz liegt auch hier die Erneuerung in der Verantwortung des Praxisinhabers.

An der Aktualisierung kann man nur teilnehmen, wenn vorher eine Erstschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung absolviert wurde. Bei Präsenzveranstaltungen (Erstschulung oder Aktualisierung) wird die Teilnahmeerklärung vor Beginn vom Veranstalter ausgegeben. Passgenaue Lehrgänge der eazf bereiten die Praxisinhaber auf die Vorgaben des Arbeitsschutzes im Rahmen des BuS-Dienstes vor. Entsprechende Kurse sind mehrmals jährlich in München und Nürnberg als Präsenzveranstaltungen im Angebot. Wichtige Grundlagen werden wiederholt sowie vertieft und die rechtlichen Neuerungen thematisiert. Der Erfahrungsaustausch hat darüber hinaus in den Veranstaltungen ein starkes Gewicht.

Wer den Lehrgang nicht in Präsenz ausführen möchte, kann seine Kenntnisse im QM Online der BLZK erneuern. Unter qm.blzk.de loggen sich die Teilnehmer beim BuS-Dienst direkt unterhalb des persönlichen Profils ein (siehe Abbildung unten), um die Schulung online vorzunehmen. Für den Login benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer, die beispielsweise auf dem Versandetikett des BZB steht (Achtung: nicht auf dem des BZBplus!).


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Umweltschutz im Fokus der Politik

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

in unserem vorerst letzten Artikel der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ möchten wir Ihnen einige gesetzliche Vorgaben, Normen und Initiativen aufzeigen. Sie sind vor allem für größere Betriebe gedacht und dort teilweise vorgeschrieben. Auch wenn diese für Zahnarztpraxen nicht verpflichtend sind, kann es durchaus interessant sein, einen Blick hineinzuwerfen. Von offizieller Seite beschäftigen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit vor allem die Normen zum Energiemanagement (ISO 50001) und zum Umweltmanagement (ISO 14001), außerdem das Energieefizienzgesetz (EnEfG), das europäische Umweltmanagementsystem (EMAS), die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie im Freistaat der Umwelt- und Klimapakt Bayern.


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Regionale Projekte im Fokus

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

Spende, Patenschaft oder Betriebsausflug – die Projekte des Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) und des Bundes für Natur- und Umweltschutz e. V. (BUND) bieten für interessierte Zahnarztpraxen viele Möglichkeiten, sich für den Umweltschutz einzusetzen. Die Unterstützung lässt sich sowohl nach innen ins Team tragen wie auch nach außen für Patientinnen und Patienten kommunizieren.

Die Themenvielfalt erstreckt sich vom Schutz für Flüsse und Gewässer bis zur Wiederansiedelung der Wildkatze. Herausragend sind die Aktivitäten zur Moorvernässung (Life for Mires) und für das Grüne Band (European Green Belt). Beide Kampagnen haben eine Vielzahl von einzelnen ortsgebundenen Aktionen im Programm, die dazu einladen, sie mit den Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu begleiten, oder die Pläne durch Spenden zu fördern.

CO2-Bilanz positiv beeinflussen

Die Moorvernässung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, sondern gilt ebenso als erhebliche Maßnahme zur CO2-Speicherung und zur Verbesserung des Mikroklimas. Obwohl nur drei Prozent der weltweiten Landfläche Moore sind, speichern sie etwa doppelt so viel CO2 wie alle Wälder der Erde zusammen. Vorzeigeunternehmungen des Bund Naturschutz in Bayern sind die Renaturierung des Mauthler Filz oder die Vernässung von Moorflächen in der Gemeinde Philippsreut (beides Landkreis Freyung-Grafenau). Eine Teilnahme ist jeweils auch als Gruppe möglich.

Der Ausbau des Grünes Bandes ist ebenfalls eine Herzensangelegenheit der Organisation. Diese grüne Zone zieht sich entlang der ehemaligen innerdeutschen Ost-West-Grenze. Viele Ortsgruppen, insbesondere in Oberfranken, der Oberpfalz und in Niederbayern, bieten konkrete Beteiligungsmöglichkeiten an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis können sich beispielsweise zu einer bestimmten Aktion informieren und einen Tag direkt mitmachen.

Bayernweite Projekte für Engagement im Team

Weitere Hands-on-Projekte werden im Rahmen von „action days“ angeboten – hier eine Auswahl:

  • Der Schutz der Sandachse Franken von Bamberg bis Weißenburg. Die Reste der Sandgebiete – eine typisch fränkische Landschaft, die durch großflächigen Sandabbau zu einem großen Teil verschwunden ist – sollen erhalten bleiben. Dazu ist die Tatkraft vieler Einzelner notwendig.
  • Oberbayerische Moorlandschaften wie das Murnauer Moos, das Staffelseemoos, das Erdinger Moos und viele andere werden durch die Ortsverbände des BN betreut. Es gibt eine Vielzahl von Aktivitäten, die sich beispielsweise in einen Betriebsausflug integrieren lassen.
  • Entbuschungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinde Haidmühle (Landkreis Freyung-Grafenau).

Mit dem Einsatz die Ortsverbundenheit zeigen

Für die Verwirklichung einiger Vorhaben ist ein Flächenankauf notwendig. Dieser kann gezielt gefördert und mit einer Urkunde dokumentiert werden, die Ihr Engagement für den Umweltschutz und Ihre Ortsverbundenheit zeigt. Eine symbolische Schecküberreichung, ab einer bestimmten Spendensumme möglich, lässt sich zudem öffentlichkeitswirksam einsetzen.

  • Im Landkreis Hof (Gemeinde Rehau) wird zurzeit ein entwässertes Moor renaturiert. Es ist geplant, hierzu 17 Hektar Fläche anzukaufen. Eine Gesamtfläche von 50 Hektar wird dann auf bayerischer Seite erneut vernässt. Zusammen mit einem parallel gestarteten Projekt auf tschechischer Seite soll damit der Gesamtraum wieder mehr Wasser aufnehmen können und verhindern, dass die dortigen Gewässer im Sommer austrocknen. Dies hätte einen positiven Effekt auf die Wälder vor Ort, die durch die Trockenperioden vermehrt vom Borkenkäfer befallen werden.
  • Im Bayerischen Wald sollen in der Gemeinde Mauth sowie im Rothbachtal ebenfalls Flächen angekauft werden, um sie zu renaturieren. Baumpatenschaften sind eine weitere sinnvolle Initiative, die sich ebenfalls gut nach außen kommunizieren lässt.
  • Im Nationalpark Steigerwald (Hoher Buchener Wald) kann eine Baumpatenschaft für eine der dort wachsenden alten Buchen übernommen werden, die mit einer Urkunde bestätigt wird.
  • Auch für Bäume in der Stadt Nürnberg ist es über den BUND möglich, eine Patenschaft zu erwerben.

Die oben angeführten Beispiele sind nur einige, um vor Ort gemeinsam mit dem Bund Naturschutz in Bayern aktiv zu werden. Derzeit ist der Verband in rund 30 Projekten im Freistaat tätig – von der Wiederansiedelung des Rhönschafs bis zur Aufforstung des Bergwaldes zum Schutz vor Lawinen und Erosion. Alle Infos dazu unter www.bund-naturschutz.de.

Ihr
Dr. Frank Hummel
Referent Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK
Mitglied des Vorstands der BLZK


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Soforthilfen für Hochwassergeschädigte

Betroffene Praxen können Hilfsgelder beantragen

Für unmittelbar durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Ministerrat Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen. Damit können auch unmittelbar betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern Soforthilfen erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Hochwasserschäden müssen ab dem 31. Mai 2024 entstanden sein.

Mehr Informationen finden Sie hier beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.


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Kontakt

Schwerpunkt Praxisführung
Dr. Frank Hummel
Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343


Schwerpunkt Strahlenschutz
Dr. Stefan Gassenmeier
Tel.: 089 230211-344/-352
Fax: 089 230211-345/-353


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