Was es bei der Weitergabe zu beachten gibt und wie digitale Röntgenbilder gemäß DIN 6868-160 für die Weitergabe ausgedruckt werden können, erfahren Sie hier:
www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_roentgenbilder_versenden.html
Unter www.blzk.de/qsr wurde ein Leitfaden für die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik erstellt. Dieser ist als Broschüre nicht mehr erhältlich.
Bei Röntgengeräten handelt es sich um medizinische Elektrogeräte. Diese werden als „B2B-Geräte“, also Geräte für die professionelle Anwendung, klassifiziert. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder über eine kommunale Sammelstelle ist hier nicht möglich.
Da Sie als Geräteinhaber für die ordnungsgemäße Entsorgung der Geräte verantwortlich sind, benötigen Sie einen Nachweis über eine fachgerechte, nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführte Entsorgung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.umweltpakt.bayern.de/abfall/faq/elektrog-elektrogeraete/48/entsorgung-roentgengeraete